Mitgliedsbeitrag 2023

Sehr geehrte Mitglieder,

in den kommenden Tagen verschicken wir per Mail und Post die Beitragsrechnungen für 2023. Aufgrund der ständig steigenden Kosten hat der Vorstand des FC Concordia 03 im vergangen Jahr eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge empfohlen. In der Jahreshauptversammlung am 04.05.2022 wurde dieser Antrag mit 24 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen genehmigt. Wir bitten euch daher die bestehenden Daueraufträge entsprechend anzupassen und ggf. offene Beiträge nach zu zahlen. 

 

Kontoverbindung

FC Concordia Buckow/Waldsieversdorf 03 e.V.
IBAN: DE81 1705 4040 3000 3616 33
Sparkasse Märkisch-Oderland
Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag 2022 – „Vorname, Nachname“

 

Beitragsordnung (gültig ab 01.01.2023)

 

Gemäß §6 Punkt 5 der Satzung des FC Concordia Buckow/Waldsieversdorf 03 e.V., hat die Mitgliederversammlung vom 04.05.2022 folgende Beitragsordnung beschlossen. Die Satzung bleibt in ihrer Gültigkeit unberührt.

Grundsatz: Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie deren Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

Pkt. 1 Höhe der Beiträge
Erwachsene aktiv:  160,00 € / Jahr
Jugend aktiv:   90,00 € / Jahr
Passiv:  60,00 € / Jahr

 

Pkt. 2 Definition Mitglieder
Aktive erwachsene Mitglieder im Sinne dieser Ordnung sind alle Spieler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Aktive Jugendspieler im Sinne dieser Ordnung sind alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Passive Mitglieder sind Personen, die nicht am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen, egal in welcher Altersklasse.

 

Pkt. 3 Beginn der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat der Aufnahme.

 

Pkt. 4 Aufnahmegebühr
Bei der Aufnahme in den FC Concordia Buckow/Waldsieversdorf 03 e.V. wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 € fällig.

 

Pkt. 5 Reduzierungen des Beitrages
Der Vorstand ist berechtigt, bei sozialen Härtefällen eine zeitweilige Minderung der Beitragshöhe nach schriftlichem Antrag des Mitglieds zu beschließen. Sofern der Vorstand einer zeitweiligen Minderung des Mitgliedsbeitrages (Ermäßigung) zugestimmt hat, sind die Minderungsgründe regelmäßig vor dem Zahlungstermin durch das Mitglied erneut nachzuweisen bzw. neu zu beantragen. Eine Ablehnung des Antrages befreit nicht von der Beitragspflicht.

 

Pkt. 6 Beitragsbefreiung
Folgende Personengruppen sind vom jährlichen Mitgliedsbeitrag befreit:
– Übungsleiter
– Schiedsrichter
– Ehrenmitglieder

 

Pkt. 7 Bezahlung
Alle Mitglieder erhalten im Januar eine Beitragsrechnung. Das Zahlungsziel beträgt 4 Wochen. Der Beitrag wird zum ersten Mal vier Wochen nach der Fälligkeit gemahnt, eine evtl. notwendige zweite und dritte Mahnung erfolgt jeweils zwei Wochen nach der vorangegangenen Mahnung. Maßgeblich für den Vorgang der Mahnung ist der Eingang des Beitrages auf dem Vereinskonto, nicht die Anweisung des Beitrages.

 

 

Mit sportlichen Grüßen

Patrick Kutzke – Finanzvorstand

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